Unfallversicherung

Beratung bei Antragsstellung der Versicherungsleistung

Antrag auf Leistung aus der Unfallversicherung

Ein Unfallereignis kann das Leben oft tiefgreifend beeinflussen. Dabei sind nicht nur mögliche ernsthafte Beeinträchtigungen der eigenen Gesundheit zu bedenken, sondern es können auch Auswirkungen auf den beruflichen Werdegang und das familiäre Umfeld nicht ausgeschlossen werden. Daher ist es von großer Bedeutung, zumindest einen Teil der damit verbundenen Sorgen finanziell abzumildern.

Wann liegt ein Unfall vor?

Die genaue Definition eines Unfalls variiert je nach den Bedingungen der Versicherungspolice. In der Regel liegt ein Unfall dann vor, wenn eine plötzliche, unfreiwillige und von außen auf den Körper einwirkende Ursache zu einer Gesundheitsschädigung oder zum Tod führt. Ein Unfallereignis muss also unerwartet und von außen kommend sein. Typischerweise wird ein Unfall als ein zeitlich begrenztes Ereignis angesehen, das eine unmittelbare Verletzung oder den Tod verursacht.

Der Versicherungsnehmer erhält nach dem Unfall eine Leistung gemäß dem Unfallversicherungsvertrag. Die Unfallversicherung deckt in erster Linie Schäden durch dauerhafte Invalidität ab. Zu den Leistungen aus dem Unfallversicherungsvertrag gehören: Invaliditätsleistungen, Unfallrente, Krankenhaustagegelder, Gelder für erforderliche kosmetische Operationen, Übergangsgelder, Leistungen im Todesfall und Bergungskosten.

 

Wie beantragt man die Leistung aus der Unfallversicherung?

Wenn der Versicherer wie üblich ein schriftliches Formular zur Meldung von Unfallschäden übermittelt, ist es ratsam, dieses sorgfältig zu lesen. Oft sind die gestellten Fragen unklar, und der Versicherungsnehmer tendiert dazu, sie nach seinem eigenen Verständnis zu beantworten. Da der Versicherer die Fragen in der Regel anders interpretiert, können die Antworten später nicht mit den Fragen übereinstimmen. Dies könnte dazu führen, dass der Versicherer Leistungen aufgrund mutmaßlich vorsätzlich falscher Angaben bei der Unfallschadenmeldung verweigert. Um dies zu vermeiden, ist es am sichersten, das Unfallschadenmeldeformular gemeinsam mit einem Rechtsanwalt auszufüllen. Dabei wird auch auf wichtige Fristen und Nachweispflichten hingewiesen.

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