Wir regressieren verauslagte Verfahrenskosten des Prozessfinanzierers gegenüber der Rechtsschutzversicherung!
Auch risikoreichere Fälle in der Hauptsache kommen so für eine Prozessfinanzierung in Betracht. Das Risiko trägt die Rechtsschutzversicherung.
Die eingesetzte Liquidität lässt sich über die gesamte Verfahrensdauer durch die Rechtsschutzversicherung verzinsen!
Die im Erfolgsfall anfallende Beteiligung zahlt nicht der Kunde sondern seine Rechtsschutzversicherung.
Prozesskostenfinanzierer sind in den vergangenen Monaten immer wieder eingesprungen, wenn Rechtsschutzversicherer die Deckung zu Unrecht verweigert haben.
Doch ohne Weiteres können die Versicherer Ihren Pflichten nicht entfliehen. Auch, wenn das Hauptsacheverfahren bereits abgeschlossen ist, können Sie als Prozesskostenfinanzierer die übernommenen Kosten und der Versicherungsnehmer die angefallene Erfolgsprovision ersetzt verlangen.