Private Krankenversicherung

Leistungsverweigerung

Leistungsverweigerung

Gründe für die Ablehnung von Leistungen aus der Privaten Krankenversicherung können vielfältig sein. Leistungsablehnungen durch den Versicherer sind nicht immer gerechtfertigt. Betroffene sollten sich in solchen Fällen an einen spezialisierten Anwalt wenden, um den Versicherungsvertrag und Versicherungsfall dahingehend überprüfen zu lassen, ob eine unrechtmäßige Leistungsverweigerung vorliegt.

  1. Die Behandlung ist nicht medizinisch notwendig

Die Gewährung von Versicherungsschutz erstreckt sich ausschließlich auf medizinisch notwendige Behandlungen. Es kommt häufig zu Meinungsverschiedenheiten darüber, wann eine ambulante oder stationäre Heilbehandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist, insbesondere wenn die Krankenversicherung die Erstattung der Behandlungskosten aufgrund fehlender medizinischer Notwendigkeit ablehnt. Die Bestimmung, welche Formen der Behandlung als medizinisch notwendig gelten, ist jedoch nur im Einzelfall feststellbar. In solchen Fällen ist die Auslegung des Versicherungsvertrags sowie überzeugende fachliche und juristische Argumentation entscheidend.

  1. Die Leistung ist von der Police nicht gedeckt

In bestimmten Situationen argumentiert der Versicherer, dass die angeforderte Leistung nicht von den Klauseln und Bedingungen der Police abgedeckt ist. In einem solchen Fall ist es ratsam, eine eingehende Überprüfung der genauen Bedingungen und Ausschlüsse des Versicherungsvertrags vorzunehmen. Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Prüfung durch spezialisierte Anwälte durchführen zu lassen. Eine rechtliche Beratung ermöglicht es Ihnen, fundierte Entscheidungen im Umgang mit der Ablehnung zu treffen.

 

  1. Die Arztgebühren sind überhöht

Konflikte können entstehen, wenn der behandelnde Arzt eine spezifische Gebührenposition gemäß den Gebührenordnungen der Ärzte und Zahnärzte in Rechnung stellt und der Versicherer sich dazu entschließt, die Erstattung abzulehnen. In solchen Fällen kann die Auslegung der Gebührenordnung zu Unstimmigkeiten führen, da der Versicherer möglicherweise bestimmte Positionen als nicht erstattungsfähig betrachtet. Es ist ratsam, die genauen Details der Gebührenabrechnung sowie die Versicherungspolice durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.

  1. Es liege eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor

Der Versicherer ist berechtigt die Leistung zu verweigern, wenn eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorliegt. Eine solche Verletzung ist gegeben, wenn im Rahmen des Antragsverfahrens zum Abschluss des Versicherungsvertrags Vorerkrankungen verschwiegen oder unvollständig angegeben wurden.

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