Private Krankenversicherung
Rücktritt / Anfechtung bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer
Der Rücktritt oder die Anfechtung des Vertrages durch den Versicherer ist ein rechtlicher Prozess, bei dem der Versicherer versucht, den Vertrag rückwirkend aufzuheben.
Die Gründe für den Rücktritt oder die Anfechtung können vielfältig sein, aber sie beziehen sich oft auf die Angaben zu Vorerkrankungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Wenn der Versicherungsnehmer erforderliche Informationen über seinen Gesundheitszustand nicht ordnungsgemäß offengelegt hat, kann der Versicherer versuchen, den Vertrag aufzuheben.
Es gibt jedoch bestimmte rechtliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Rücktritt oder eine Anfechtung wirksam ist. Zum Beispiel muss die falsche Angabe erheblich genug sein, um den Willen der Versicherungsgesellschaft zum Vertragsabschluss zu beeinflussen. Zudem muss die Erklärung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.
Nach Erhalt der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Entscheidung anzufechten oder sich gegen sie zu verteidigen. Es ist entscheidend, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Rücktritts oder einer Anfechtung durch den Versicherer umgehend rechtlichen Rat einholt und alle relevanten Unterlagen sammelt, um die Richtigkeit seiner Angaben nachweisen zu können. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dieser Angelegenheit kann dazu beitragen, potenzielle rechtliche Probleme zu minimieren. Unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen dabei zur Seite.
Wann ist ein rechtliches Vorgehen ratsam?
Erfahrungen zeigen, dass ein Rücktritt des Versicherers vom Vertrag in vielen Fällen bereits aufgrund von Formfehlern scheitert. Auch der Vorwurf, der Versicherungsnehmer hätte arglistig getäuscht, kann oft nicht belegt werden. Es zeigt sich zudem häufig, dass falsche oder unvollständige Angaben zum Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers aufgrund einer auf Abschluss und Provision ausgerichteten Beratung des Versicherungsvermittlers zustande gekommen sind. Eine solche Fehlberatung hat der Versicherer zu verantworten, wenn der Vermittler im Auftrag des Versicherers als sogenannter Agent tätig war.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Versicherer, wenn dieser den Vertrag angefochten oder vom Vertrag zurückgetreten ist.